AGB
1. Geltungsbereich
(1) Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringen wir, CPO CITIPOST Osnabrück GmbH & Co. KG,
gegenüber allen unseren Vertragspartnern unsere sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen und Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage unserer nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB werden
mit Auftragserteilung bzw. Bestellung von Ihnen anerkannt und sind wesentlicher Bestandteil jeder Vertragsbeziehung
zwischen Ihnen und uns. Sie können in ihrer jeweils aktuellen Fassung jederzeit auf unserer Website unter der URL
https://citipost-os.de/agb zwecks Ansicht, Speicherung oder Ausdruck abgerufen werden.
(2) Wenn für einzelne unserer Leistungen besondere allgemeine Bedingungen gelten, sind diese innerhalb unserer
AGB jeweils gesondert erwähnt. Ergänzend zu unseren AGB gelten stets unsere jeweiligen Leistungsbeschreibungen,
Preis- und Tariftabellen sowie alle sonstigen produktbezogenen Informationsbroschüren in der zum Zeitpunkt der Ausführung
unserer Leistung jeweils gültigen Fassung. Alle diese Unterlagen werden in jedem unserer Geschäftslokale zur
Einsichtnahme bereitgehalten oder Ihnen auf Ihre Anforderung hin überlassen und sind zudem jederzeit über unsere
Website https://www.citipost-os.de abrufbar.
(3) Der Geltungsbereich unserer AGB schließt gesondert vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen stets mit ein. Soweit
im Rahmen dieser Vereinbarungen zu in unseren AGB geregelten Themen abweichende Bestimmungen vorgesehen
sind oder vereinbart werden, gehen diese Bestimmungen den AGB vor. Soweit – in dieser Rangfolge – durch zwingende
gesetzliche Vorschriften, Einzelvereinbarungen, unsere in Abs. 2 Satz 2 erwähnten Regelungen oder diese AGB nichts
anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung.
(4) Soweit unser jeweiliges Vertragsangebot sich gleichermaßen an Verbraucher oder Unternehmern richtet, gelten
unsere AGB vollumfänglich für beide Bereiche, falls nicht innerhalb unserer AGB an einzelner Stelle ausdrücklich nur
einer der beiden Bereiche erwähnt ist.
(5) Eine im Einzelfall bei vertragsbezogenen Auseinandersetzungen mit Ihnen unterlassene Berufung auf einschlägige
Bestimmungen dieser AGB stellt keinen konkludenten Verzicht unsererseits auf die künftige Einhaltung der fraglichen
oder sonstiger Bestimmungen dar.
(6) Unsere Erfüllungsgehilfen haben keine Befugnis, selbständig Vertragsänderungen zu verabreden oder Ihnen gegenüber
auf Klauseln oder einzelne Bestimmungen in unseren AGB zu verzichten.
(7) Unsere AGB gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie hierzu
nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
(8) Unsere vertraglichen Leistungen erbringen wir grundsätzlich nur unter Ausschluss der Einbeziehung Allgemeiner
Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, es sei denn, wir erkennen diese vor Ausführung unserer Leistung
ausdrücklich an. Abweichende AGB unserer Vertragspartner, die wir zuvor nicht ausdrücklich anerkannt haben, sind
für uns daher unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht im Einzelfall vor oder bei der Vornahme unserer Leistung ausdrücklich
widersprochen haben.
(9) Unsere AGB gelten stets auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden
Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen vorbehaltlos ausführen. In diesem Fall gilt die
widerspruchslose Annahme unserer Leistung durch den Vertragspartner als Zustimmung zur vertraglichen Einbeziehung
unserer AGB.
2. Vertragsschluss
(1) Für Warenlieferungen gilt:
a) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
b) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB).
c) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir
Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres
Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
d) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären
(Auftragsbestätigung), oder wenn wir – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – die Ware an Sie versenden.
e) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an volljährige Kund(inn)en.
(2) Für Beförderungsdienstleistungen gilt:
a) Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge, auch wenn sie von Vertretern oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern
entgegengenommen werden, werden außer in den nachfolgend aufgeführten Situationen erst mit unserer schriftlichen
Bestätigung verbindlich. Ein Beförderungsvertrag kommt grundsätzlich über jede einzelne Sendung zustande.
b) Ohne ausdrückliche Vereinbarung kommt der Beförderungsvertrag zustande, wenn der Absender die zu befördernde
Sendung entweder ausreichend frankiert (Briefmarke, online generiertes Versandlabel / Versandcode) oder in einem
vertragsgemäß von uns bereitgestellten Sammelbehältnis unfrankiert einer unserer Annahmestellen übergibt bzw. in
einen unserer Briefkästen einlegt und wir diese Sendung in unsere Obhut übernehmen
c) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Adressierung oder in sonstiger Weise nicht der Preisliste
in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB oder ist die Sendung nicht ausreichend frankiert, steht es uns nach
unserer Wahl frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, eine bereits übernommene Sendung zurückzugeben oder
zur Abholung bereitzuhalten (in diesem Fall kommt kein Beförderungsvertrag zwischen uns zustande) oder die Sendung
ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und entsprechendes Nachentgelt zu erheben (in diesem Fall kommt
der Beförderungsvertrag durch unsere Ausführung zustande).
d) Unser Recht, soweit wir nicht im Einzelfall zur Beförderung gesetzlich verpflichtet sind, ein Vertragsangebot jederzeit
ablehnen zu können, bleibt von der Regelung unter c) unberührt.
e) Wir sind jederzeit berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung von uns zu erbringender vertragsgemäßer Dienstleistungen
und Verträge zu beauftragen, für die alle jeweils diese Bedingungen gelten. Eine Vertragsbeziehung des
Subunternehmers mit Ihnen kommt hierdurch – außer in den Fällen einer gem. § 4 Abs. 1 zusätzlich zur Beförderung
beauftragten Nachnahme – grundsätzlich nicht zustande.
(3) Für Briefmarken / Versandlabel gilt:
a) Durch den Erwerb von Briefmarken bzw. Versandlabels kommt zwischen Ihnen und uns kein Beförderungsvertrag
sondern zunächst lediglich ein Kaufvertrag zustande.
b) Soweit der Bezug von Versandlabels online erfolgt, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns durch die technische
Bereitstellung der bestellten Versandetiketten zustande.
c) Unsere Briefmarken und Versandlabels sind ausschließlich zur Beförderung in unserem Zustellgebiet vorgesehen und
gültig. Sendungen, die von Ihnen mit unseren Briefmarken und Versandlabels versendet werden sollen, können nur
in unsere offiziellen Briefkästen zur Beförderung eingeworfen oder uns bei vereinbarter Abholung übergeben werden.
Ohne Absenderkennung auf den Sendungen findet keine Beförderung statt.
(4) Vertragliche Ansprüche einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als unser Vertragspartner
geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im
eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts,
erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Übrigen unberührt.
3. Beförderungsdienstleistungen
(1) Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Sendungen des Absenders von einem oder mehreren Übernahmeorten
zu den vom Absender definierten Zielorten. In der Disposition der Transportroute, der Beförderungsmittel sowie der
Zwischenziele vor der Auslieferung sind wir unter pflichtgemäßer Berücksichtigung ihrer Interessen grundsätzlich frei.
(2) Das von uns bediente Zielgebiet ergibt sich aus der jeweils einschlägigen Preisliste in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Liegt der Zielort nicht in unserem eigenen Beförderungsbereich, so sind wir jederzeit
berechtigt, die Beförderung an ein verbundenes Unternehmen oder an einen anderen etablierten Paketdienst
zur Beförderung (Subunternehmer) zu übergeben.
(3) Befördert werden nur Sendungen, die gemäß diesen AGB beförderungsfähig sind, keinem Beförderungsausschluss
unterliegen und uns durch Einwurf in einen unserer offiziellen Briefkästen oder von uns durchgeführte Abholung zur
Beförderung übergeben wurden.
(4) Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart wurden, beschränkt sich der von uns angebotene Service
stets auf Abholung, Transport, gegebenenfalls Zollabfertigung und Zustellung der Sendung.
(5) Gegenstand unserer vertraglichen Beförderungsdienstleistungen sind:
a) Briefe und briefähnliche Sendungen, einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen. Dies umfasst
insbesondere folgende Objekte und mit ihnen verbundene Leistungen: Standardbrief, Kompaktbrief, Großbrief,
Maxibrief, Postkarte und Postkarten, Bücher- und Warensendungen, Streifband- und Pressesendungen, Kataloge,
Dialogpost, Anschriftenprüfung sowie Nachsendung von Briefen und briefähnlichen Sendungen.
b) Päckchen und Pakete, soweit der Inhalt der einzelnen Sendung den Wert von EUR 520,00 nicht übersteigt oder eine
gesonderte Vereinbarung über die Beförderung von Sendungen mit höherem Wert getroffen wurde.
c) Einschreiben, insbesondere die Produkte Einschreiben-Einwurf, Einschreiben-Übergabe, Einschreiben-Persönlich,
Einschreiben-Rückschein und Einschreiben-Persönlich-Rückschein und Postzustellungsaufträge.
d) Nachsendung von Briefen und briefähnlichen Sendungen.
e) Frankierung, Prelabeling, Abholung, Druckleistungen und eBrief.
f) Transport von Lithium-Ionen-Akkus: Die Akkus müssen in den Geräten verbleiben und dürfen nicht separat versendet werden. Die Verpackung muss robust und sicher sein, um Schäden während des Transports zu vermeiden. Das Paket muss mit den entsprechenden Gefahrgutkennzeichnungen versehen werden: Gefahrgut der Klasse 9 mit den UN-Nummern 3090/3091 (Lithium-Metall-Batterien) oder UN 3480/3481 (Lithium-Ionen-Batterien). Lithium-Ionen-Akkus werden nicht an Postfächer, DHL Packstationen/Paketshops oder GLS Paketshops ausgeliefert, da diese nicht über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen verfügen, um mit Gefahrgütern umzugehen.
(6) Beförderungsausschlüsse:
a) Stets von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen,
- deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,
- deren Beförderung oder Lagerung nationalen oder internationalen Gefahrgutvorschriften unterliegen, soweit diese
nicht nach den „Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen“ zugelassen sind. § 410
HGB bleibt insoweit unberührt,
- die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder durch ihren Inhalt trotz ordnungsgemäßer Verpackung eine Gefährdung
von Personen oder Beschädigung von materiellen Gütern sowie anderen Sendungen hervorrufen können.
b) Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen,
- die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten,
- deren Beförderung mit besonderen Auflagen verbunden ist, insbesondere speziellen Aus-, Einfuhr- oder zollrechtlichen
Bestimmungen eines Durchgangs- oder Bestimmungslandes unterliegen,
- die Bargeld und andere gültige Zahlungsmittel, Barschecks, Wechsel, Wertmarken, Briefmarken als Sammelobjekte,
Wertpapiere, übertragbare Handelspapiere, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Antiquitäten, Kunstwerke oder sonstige
Wertgegenstände enthalten.
- für die eine Sonderbehandlung, Einholung einer behördlichen Genehmigung oder eine Anzeige bei einer Behörde
erforderlich ist und daher besondere Vorkehrungen durch uns für den Transport erfordern würden, dies gilt u.a. insbesondere
für verderbliche oder anderweitige temperaturempfindliche Güter sowie für Hängekonfektionen.
c) Anlassbezogen nicht befördert werden:
- Sendungen mit unzureichender Verpackung,
- Sendungen, deren Anschrift nicht unter Beachtung der postalischen Zoneneinteilung lesegerecht aufgebracht wurde,
- Briefe mit Unebenheiten durch eingelegte oder aufgeklebte Gegenstände, z. B. Blumensamen, Schlüssel, Kundenkarten,
Datenträger sowie stärkere Beilagen aus Papier / Karton o.ä..
(7) Für den Inhalt der Sendung ist allein der Absender verantwortlich. Für uns besteht insoweit keine anlassunabhängige
allgemeine Prüfungspflicht.
(8) Der Absender kann auch dann keine vertraglichen Rechte aus einer unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner
Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter einen Beförderungsausschluss
gem. Abs. 6 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat oder diese offensichtlich ist.
4. Express-Lieferungen (Nachnahme)
(1) Für den nationalen Versand besteht die Möglichkeit, Sendungen als Warennachnahme (Inkasso) auf eigenes Risiko
bis zu einem Betrag von EUR 2.500,00 zu versenden. Die Warennachnahme muss dazu als solche von Ihnen in der dafür
vorgesehenen Rubrik im System vermerkt und dadurch für unseren Auslieferungspartner erkennbar hinterlegt werden.
Aus dem Systemeintrag muss eindeutig hervorgehen, dass eine Warennachnahme einzuheben ist.
(2) Für den internationalen Versand ist die Einhebung von Warennachnahme unvereinbar mit der Arbeitsweise eines
Express-Auftrags und daher grundsätzlich nicht möglich.
(3) Durch Versenden von Nachnahmen entsteht bezüglich des neben der Beförderung damit beauftragten Inkasso ein
Vertragsverhältnis zwischen dem Versender und der ausliefernden Station. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
Nachnahmen sind unverzüglich an das von uns bekannt gegebene Bankkonto (Spesen zu Lasten des Versenders)
zu überweisen. Aufrechnungen von Nachnahmen mit Forderungen an uns sind ausgeschlossen.
5. Entgelt / Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
(1) Alle auf unseren Internetseiten genannten Produktpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen
Preisbestandteile. Soweit Versandkosten entstehen, werden diese anhand der Zusammenstellung der von Ihnen
gewünschten Produkte berechnet und Ihnen im virtuellen Warenkorb vor Absendung Ihrer Bestellung separat und unter
Ausweis der Gesamtsumme der Bestellung angezeigt.
(2) Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut ist – soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vergütungsmodalitäten
vereinbart sind – unsere jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelte gültige
Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zuzüglich
der gesetzlichen Versicherungssteuer sowie sonstiger hierfür anfallender Kosten.
(3) Wird die Sendung an einen anderen Paketdienst übergeben, weil der Zielort nicht in unserem Beförderungsbereich
liegt, so gilt der zum Zeitpunkt der Auftragsausführung dort geltende Preis als vereinbart.
(4) Bei der Ermittlung des Gewichts des Pakets sind unsere Feststellungen zugrunde zu legen. Ist das Volumengewicht
grösser als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentgelt das Volumengewicht nach IATA-Formel (Länge cm x Breite
cm x Höhe cm/6000) zugrunde gelegt.
(5) Bei Sendungen, deren Annahme der Empfänger verweigert oder die unzustellbar sind, erfolgt die Rücksendung auf
Kosten des Versenders. Soweit durch nachträgliche Verfügungen des Versenders im Beförderungsverlauf Mehrkosten
entstehen, sind diese ebenfalls vom Versender zu tragen.
5. Entgelt / Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
(1) Alle auf unseren Internetseiten genannten Produktpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen
Preisbestandteile. Soweit Versandkosten entstehen, werden diese anhand der Zusammenstellung der von Ihnen
gewünschten Produkte berechnet und Ihnen im virtuellen Warenkorb vor Absendung Ihrer Bestellung separat und unter
Ausweis der Gesamtsumme der Bestellung angezeigt.
(2) Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut ist – soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vergütungsmodalitäten
vereinbart sind – unsere jeweils am Versandtag nach Sendungs- und Leistungsart gestaffelte gültige
Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie zuzüglich
der gesetzlichen Versicherungssteuer sowie sonstiger hierfür anfallender Kosten.
(3) Wird die Sendung an einen anderen Paketdienst übergeben, weil der Zielort nicht in unserem Beförderungsbereich
liegt, so gilt der zum Zeitpunkt der Auftragsausführung dort geltende Preis als vereinbart.
(4) Bei der Ermittlung des Gewichts des Pakets sind unsere Feststellungen zugrunde zu legen. Ist das Volumengewicht
grösser als das Effektivgewicht, so wird dem Frachtentgelt das Volumengewicht nach IATA-Formel (Länge cm x Breite
cm x Höhe cm/6000) zugrunde gelegt.
(5) Bei Sendungen, deren Annahme der Empfänger verweigert oder die unzustellbar sind, erfolgt die Rücksendung auf
Kosten des Versenders. Soweit durch nachträgliche Verfügungen des Versenders im Beförderungsverlauf Mehrkosten
entstehen, sind diese ebenfalls vom Versender zu tragen.
(6) Das Entgelt für die Beförderung wird bei Sendungen, die uns von Ihnen durch Einwurf in einen unserer offiziellen
Briefkästen überlassen werden, regelmäßig durch die Verwendung unserer Briefmarken entrichtet. Ein Anspruch auf
Rückgabe von erworbenen Briefmarken gegen entsprechende Rückzahlung des hierfür gezahlten Kaufpreises besteht
nicht. Bei vereinbarter Abholung erfolgt die Bezahlung monatlich jeweils nach Rechnungsstellung.
(7) Über das vereinbarte Entgelt hinaus sind uns von Ihnen alle Aufwendungen ersetzen, soweit diese für die Sendung
gemacht wurden und wir sie den Umständen nach für erforderlich halten durften (§ 420 Abs. 1 HGB). Dazu können
insbesondere auch Kosten aus Anlass notwendiger Lagerung oder Rückbeförderung zählen. Die von uns geltend gemachte
Kostenerstattung ist auf Anforderung sofort zur Zahlung fällig.
(8) Mit einem grenzüberschreitenden Beförderungsauftrag ermächtigt der Versender uns konkludent, die bzgl. der
Sendung etwa notwendigen Zollformalitäten für den notwendigen Grenzübertritt zu besorgen. Der Versender ist zur
rechtzeitigen und vollständigen Bereitstellung aller korrekten Unterlagen verpflichtet, die für die Zollabwicklung erforderlich
sind. Entsprechend unserer Routenplanung wird der zuständige Grenzübergang und Spediteur für die Verzollung
durch uns oder unseren beauftragten Kurier bestimmt. Das gleiche gilt auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen
Bestimmungsland (Freimachung der Zollsendung). Der Versender übernimmt alle uns hierbei entstehenden
notwendigen Kosten.
(9) Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit, für die Inanspruchnahme unserer Versandleistungen die regelmäßige
Sendungsabholung vor Ort sowie die Abrechnung der angefallenen Entgelte im Wege einer nachträglichen monatlichen
Sammelrechnung zu vereinbaren. Jede von uns erteilte Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzug auszugleichen.
(10) Sie können gegenüber unseren Forderungen nur mit solchen eigenen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind oder die zunächst als im Gegenseitigkeitsverhältnis stehender Sachleistungsanspruch
bestanden und sich später in einen Schadensersatzanspruch umgewandelt haben.
(11) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
6. Ausführung der Leistung durch uns
(1) Wir befördern die vertragsgemäß in unsere Obhut genommenen Sendungen zum Bestimmungsort und liefern sie dort an den
angegebenen Empfänger ab. Wir unternehmen dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster
unserer eigenen Regellaufzeiten abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch werden
sie sonst Vertragsbestandteil. Wir schulden ausdrücklich nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist, soweit nicht für spezielle
Produkte oder in Einzelvereinbarungen etwas anderes geregelt ist.
Wir sind jederzeit berechtigt, Sendungen in unserem ausgewiesenen Zustellgebiet auch mit der Deutschen Post AG zu versenden
und alle von uns zuzustellenden Sendungen, die in den Betriebsablauf der Deutschen Post AG gelangt sind, dort wieder entgegenzunehmen.
(2) Wir setzen anstelle eines verkörperten Frachtbriefs elektronische Mittel zur Dokumentation einer ordnungs- und vertragsgemäßen
Zustellung ein. Zwischen Ihnen und uns gilt als vereinbart, dass die bei uns elektronisch erzeugte Dokumentation anstelle
von Papierbelegen regelmäßig ausreichend ist als Nachweis des Vertragsschlusses, zur Dokumentation von Instruktionen an den
Frachtführer sowie für die gesetzliche Vermutung, dass das Transportgut in einwandfreiem Zustand und in der angegebenen Menge
übernommen wurde, sofern sichergestellt ist, dass unsere elektronischen Aufzeichnungen die Voraussetzungen des § 408 Abs. 3
HGB erfüllen.
(3) Wir übernehmen bei entsprechender Beauftragung auch die Vorsortierung von Sendungen zum Zwecke der Vorbereitung des
Versandes und der Zustellung durch Drittunternehmen. Dazu sammeln wir Sendungen verschiedener Absender, bündeln, sortieren
und bereiten diese Sendungen für die Zustellung durch Drittunternehmen für die Absender in deren Namen vor (Konsolidierung).
Unsere Leistungen beschränken sich in diesem Falle auf die Sendungsvorbereitung und Weiterleitung an den im jeweiligen Fall
zustellenden Postdienstleister.
(4) Die von uns vorzunehmende Zustellung erfolgt, sofern nichts anderes (Lagerung, Nachsendung, etc.) zwischen uns und dem
Adressaten vereinbart wurde und der Absender keine entgegenstehende Vorausverfügung getroffen hat, unter der auf der Sendung
angebrachten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte, geeignete und ausreichend aufnahmefähige
Vorrichtung (z.B. Hausbriefkasten). Sie kann auch durch Aushändigung an den Empfänger oder an eine Person erfolgen, die uns
schriftlich ihre Empfangsberechtigung nachweist. Übergabe-Einschreiben und sonstige Sendungen, die eigenhändig zu übergeben
sind, sowie Nachnahmesendungen liefern wir nur gegen Empfangsbestätigung und Quittung der Übergabe ab. Wir behalten uns
vor, diesen Nachweis in begründeten Einzelfällen auch für andere Sendungen zu verlangen. Ein Nachweis wird nicht verlangt, wenn
der Empfangsberechtigte persönlich bekannt ist.
(5) Weisungen des Absenders, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren, sind nur dann verbindlich, wenn dies als Vorausverfügung
in der in unserer Leistungsbeschreibung geregelten Weise erfolgt. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung
von Weisungen, die er uns erst nach Übergabe der Sendung erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB gelten nicht.
(6) Ist die Ablieferung einer Sendung nicht in der in Abs. 4 genannten Weise möglich, so kann sie mit Ausnahme von eigenhändig
zu übergebenden Sendungen einem Ersatzempfänger ausgehändigt werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers,
des Ehegatten und des Bevollmächtigten, der Inhaber oder Vermieter der in der Anschrift angegebenen Wohnung, der Inhaber
einer Schließfachanlage und die in seinem Betrieb beschäftigten Personen sowie andere in den Räumen des Empfängers anwesende
Personen, von denen den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zum Empfang der Sendung berechtigt sind. Zu den
Ersatzempfängern zählen außer bei Einschreiben und Nachnahme auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers. Sendungen,
die eigenhändig auszuliefern sind, werden außer dem Empfänger nur einer besonders bevollmächtigten Person ausgehändigt.
(7) Sofern der Absender oder Empfänger in unserem Online-Tool einen Ablageort angegeben hat, ist die Zustellung an den Empfänger
dadurch bewirkt, dass das Paket an diesem Ablageort abgelegt wird. Durch die Ablage am Wunschort werden wir von der
Haftung für den Verlust oder die Beschädigung freigestellt. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Empfangsberechtigung an den
jeweiligen Stationen bzw. bei vorgegebenen Punkten des Warenumschlages durch uns oder unsere Beauftragten besteht nicht.
Anwesenheit am jeweiligen vorgenannten Bestimmungsort berechtigt zur Übernahme der Sendung, sofern keine persönliche
Übergabe vereinbart ist.
(8) Ist eine Ablieferung nicht gem. Abs. 4, 5 und 6 möglich oder aus von uns nicht vorhersehbaren oder vertretbaren
Gründen unmöglich, so unternehmen wir am folgenden Werktag einen weiteren kostenlosen Zustellversuch. Ein dritter
Zustellversuch erfolgt nicht.
(9) Bei fehlerhafter, unvollständiger oder fehlender Empfängeradresse, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme des
Adressaten oder Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden. Soweit
uns möglich und zumutbar versuchen wir die Ermittlung der korrekten Adresse. Innerhalb unseres eigenen Zustellgebietes
erfolgt dann die erneute Zustellung ohne Neuberechnung. Ansonsten erfolgt die Rückgabe mit neuer Anschrift
an den Absender unter Berechnung des vereinbarten Entgelts.
(10) Sendungen sind unzustellbar, wenn der Empfänger nicht ermittelt werden kann, wenn wiederholt keine empfangsberechtigte
Person im Sinne der Absätze 4 und 5 angetroffen werden konnten oder die Annahme verweigert wurde.
Als Annahmeverweigerung gilt auch die Verhinderung der Ablieferung durch Fehlen einer geeigneten oder Funktionsunfähigkeit
einer vorhandenen Empfangsvorrichtung (z.B. überfüllter Hausbriefkasten).
(11) Unzustellbare Sendungen werden unter Berechnung des vereinbarten Entgelts an den Absender zurück befördert.
Ist uns wegen fehlerhafter oder fehlender Absenderadresse die Rücksendung nicht möglich und kann der Empfänger
auch nicht auf anderem Wege festgestellt werden, sind wir dazu berechtigt, die Sendung zu öffnen, um den Absender
zu ermitteln.
Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach Öffnung nicht zu ermitteln und eine Ablieferung auf andere
Weise nicht zumutbar, sind wir nach Ablauf von sechs Wochen zur Vernichtung der Sendung berechtigt. Unverwertbares
oder verdorbenes Gut dürfen wir unmittelbar vernichten. Dieses Recht steht uns auch zu, wenn der Absender und der
Empfänger auf die Überlassung der Sendung verzichten.
(12) Soweit Vertragsgegenstand Briefsendungen bzw. Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk oder
die Herstellung und ggf. nachfolgende Versendung von Werbe- oder Informationsmaterialien durch uns sind, sind wir
nicht dazu verpflichtet, die von Ihnen gelieferten Grafiken, Motive, Logos und Texte auf ihre rechtliche, insbesondere
wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Sie versichern mit Ihrer Auftragserteilung,
dass Sie über alle für die vorgesehene Durchführung des Vertrags notwendigen Nutzungsrechte an den
von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalten verfügen. Im Innenverhältnis zu uns haften ausschließlich Sie für diese
Inhalte. Die Nutzungsrechte sind uns auf Anforderung durch geeignete Dokumente und Erklärungen nachzuweisen.
Nachträgliche Änderungen des bedruckten Materials und des Eindrucks selbst sind nicht möglich.
7. Datenverarbeitung / Sendungsverfolgung
(1) Alle zur Vertragsdurchführung von uns genutzten personenbezogenen Daten unserer Vertragspartner werden von
uns und allen unserer Mitarbeiter(innen) unter Beachtung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
verarbeitet, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG), sowie den speziellen, für Postdienste zum Schutz personenbezogener Daten der am Post- und Paketverkehr
Beteiligten geltenden Bestimmungen des § 41 Postgesetz (PostG) i.V.m. § 5 Postdienste-Datenschutzverordnung
(PDSV). Darüber hinaus sind wir auch verpflichtet, öffentlichen Stellen bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen
im gesetzlich festgelegten Rahmen Auskunft über personenbezogene Daten zu erteilen, die wir im Zusammenhang mit
dem Vertragsverhältnis zu Ihnen verarbeitet haben.
(2) Alle näheren Einzelheiten zu Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen und Modalitäten der Verarbeitung sowie Ihren
Rechten als Betroffene sind unserer Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO zu entnehmen. Diese können Sie in
ihrer jeweils aktuellen Fassung jederzeit auf unserer Website unter der URL https://www.citipost-os.de/datenschutz
zwecks Ansicht, Speicherung oder Ausdruck abrufen.
(3) Wir setzen anstelle des verkörperten Frachtbriefs elektronische Mittel zur Dokumentation einer ordnungsgemäßen
Zustellung ein und speichern deshalb die zustellungsrelevanten Daten zu Nachweiszwecken, die im Zusammenhang mit
der Zustellung stehen, z. B. die digitalisierte Form der Unterschrift des Empfängers, Datum und Uhrzeit der Zustellung.
Wir halten diese elektronischen Belege über die Zustellung von Sendungen für einen Zeitraum von sechs Monaten ab
Zustellung vor. Nach Ablauf dieser Frist werden sie regelmäßig gelöscht.
(4) Bei der Anmeldung der Pakete in unserem Online-Tool erhält der Absender einen Zugriffscode. Dieser ermöglicht
es ihm, die Verfolgung der Sendung durchzuführen. Die Sendungsverfolgung über das Online-Tool ist auch in den
Fällen möglich, in denen die Sendung an ein verbundenes Unternehmen oder einen anderen etablierten Paketdienst
übergeben wurde.
§ 8 Pflichten des Kunden bei Versanddienstleistungen / Leistungsverweigerungsrecht
(1) Jede Beförderung setzt die ordnungsgemäße Frankierung der Sendung voraus. Diese erfolgt entweder im Voraus
durch den Versender mittels Aufbringung der für die Beförderung erforderlichen Briefmarken bzw. Labels oder – bei
entsprechender vertraglicher Vereinbarung – durch bei uns vorgenommene maschinelle Frankierung nach Einlieferung
der bei Ihnen abgeholten oder bei uns eingelieferten Sendungen.
(2) Soweit die Abholung durch uns vereinbart ist, hat der Absender mit allen erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen
die rechtzeitige und zur Abholung geeignete Bereitstellung der Sendungen am jeweils vereinbarten Übergabeort
sicherzustellen.
(3) Der Versender hat die Richtigkeit und Vollständigkeit aller zur ordnungsgemäßen Durchführung und Erledigung des
Beförderungsvertrags erforderlichen Angaben sicherzustellen, insbesondere über die Beschaffenheit und den Inhalt
der zu befördernden Sendungen und die unverzichtbaren Empfänger- und Absenderangaben Empfänger je mit Straße,
Hausnummer, Postzeitzahl, Ort nebst Vollständigkeit der Versanddokumente. Nicht ausreichend ist die bloße Angabe
eines Postfachs des Adressaten. Soweit eine elektronische Abwicklung vereinbart ist, müssen alle relevanten Daten mit
der von uns zur Verfügung gestellten Software erfasst und entsprechend vertraglichen Vorgaben rechtzeitig hinterlegt
bzw. übermittelt werden.
(4) Alle Sendungen, die durch den Versender an uns zur Beförderung übergeben werden, müssen so verpackt und
geschützt sein, dass sie auf Förderanlagen und Rollbändern befördert werden können sowie normalen Transportbeanspruchungen
standhalten, ohne selbst beschädigt zu werden, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen
sowie der Transport und die Übergabe vollständig und gefahrlos durch uns durchgeführt werden kann. Auf den Wert
des Inhalts der Sendung darf die Verpackung keine Rückschlüsse zulassen. Bei Sendungen, die zur automatisierten
Frankierung durch uns vorgesehen sind, hat der Versender unsere entsprechenden Vorgaben strikt einzuhalten. Diese
dürfen insbesondere keine Abmessungen, Inhalte und Unebenheiten aufweisen, die eine automatische Verarbeitung
zu beinträchtigen geeignet sind.
(5) Wir sind jederzeit berechtigt, die Beförderung einzelner Sendungen zu verweigern, deren Inhalt, äußere Gestalt
oder Beförderung gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen bzw. durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit
Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden können.
9. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf uns rechtlich zurechenbares vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zurückzuführen sind, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen i.S.d. § 428 HGB beruhen. Für Schäden, die auf das Verhalten
unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese
Personen in Ausübung ihrer vertragsbezogenen Verrichtungen gehandelt haben.
(2) Wir haften im Übrigen für Verlust und Beschädigung von vertragsgemäßen Sendungen sowie für die schuldhaft
nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis
zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen, insbesondere der §§ 431, 433 HGB. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden
Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen; §§ 430, 432 HGB bleiben unberührt. Dies gilt unabhängig
davon, ob wir vor oder nach der Annahme der Sendung auf das Risiko eines solchen Schadens hingewiesen
wurden, da besondere Risiken vom Absender versichert werden können.
(3) Wir haften bei Überschreitung etwaig vereinbarter Zustellzeiten oder sonstiger Abweichungen in der Zustellung bis
zur Höhe des dreifachen einfachen Beförderungsentgeltes. Darüber hinaus haften wir nicht.
(4) Unsere Haftung für die fehlerhafte oder unterlassene Ausführung von Zusatzleistungen ist auf das entsprechende
Zusatzentgelt beschränkt. Bei Fehlern bei der Einziehung oder Übermittlung des Betrags bei Nachnahmesendungen
ist unsere Haftung auf den Nachnahmebetrag begrenzt.
(5) Wir sind von der Haftung befreit, soweit der Schaden auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht
vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z. B. Streik, höhere Gewalt). Die in den §§ 425 Abs. 2 und
427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben ebenso unberührt
wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.
(6) Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Kalendertagen nach Einlieferung an den Empfänger
abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann. Abweichend von § 424 Abs. 3 HGB können auch wir eine
Erstattung unserer für den Verlust einer Sache geleisteten Entschädigung verlangen.
(7) Die Haftung des Absenders, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Er haftet insbesondere für allen Schaden, der uns oder Dritten aus der Versendung von Verbotsgütern oder der Verletzung
seiner Pflichten entsteht. Ist der Absender ein Verbraucher, ist für seine Haftung ein Verschulden erforderlich.
10. Gewährleistung / Reklamationen
(1) Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vertraglich vereinbart, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche
nach den folgenden Bestimmungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).
(2) Sofern ein Mangel an der gelieferten Ware vorliegt, leisten wir Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Mängelbeseitigung
oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache.
(3) Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis herabsetzen
(mindern). Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den in § 9 aufgeführten Bedingungen.
(4) Soweit Vertragsgegenstand Briefsendungen bzw. Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk sind,
gilt:
a) Geringfügige Bearbeitungsspuren und handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht, Stoffzusammensetzung
und Gestaltung der Umschläge und Karten sowie geringfügige Abweichungen gegenüber den Litho-Andrucken
bzw. bei Onlinebestellung gegenüber der Druckvorschau (PDF) im Rahmen des Bestellvorgangs sind produktionsbedingt
unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Das gilt insbesondere bei der Herstellung der Kuverts, bei der es zu einer
Streifenbildung im Druckbild kommen kann, wenn sich das Motiv im Bereich der Verschlussklappe des Umschlags befindet.
b) Abweichungen gem. a) berechtigen Sie insbesondere nicht zur Verweigerung der Annahme Ihrer Bestellung oder zur
Minderung und begründen keine Schadenersatzansprüche.
(5) Reklamationen, die sich auf Mängel in der Art und Weise der Zustellung erstrecken, müssen uns gegenüber vom
Absender unverzüglich nach Kenntniserlangung geltend gemacht werden, da andernfalls keine Möglichkeit mehr für
uns zur Prüfung und Abhilfe, ggf. durch Nacherfüllung, besteht. Bei Reklamationen, die später als eine Woche nach
durchgeführter Zustellung bei uns eingehen, können Sie diesbezüglich grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche
mehr geltend machen.
(6) Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:
a) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben sowie die Produktbeschreibungen des Herstellers
verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen
zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung
reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung.
c) Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
d) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im
Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen
anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entspricht.
e) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
§ 11 Kündigung / Vergütung / Leistungsverzögerung / Rücktrittsrecht
(1) Beide Seiten sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, von dem der jeweilige
Vertragspartner erst nach Vertragsschluss Kenntnis erlangt hat. Als wichtiger Grund für uns gilt insbesondere der
Verstoß gegen die in § 3 aufgeführten Beförderungsanforderungen, die Nichterfüllung Ihrer in § 8 sowie § 5 Abs. 8
aufgeführten notwendigen Mitwirkungspflichten sowie der fehlende Nachweis der Nutzungsrechte nach § 6 Abs. 12.
(2) Bei Aufträgen über Briefsendungen bzw. Briefmarken mit kundenindividuellem Freimachungsvermerk sowie von uns
für Sie nach Ihren Vorgaben angefertigte Werbe- oder Infomaterialien steht Ihnen kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht
zu, weil diese Vermerke nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind.
(3) Eine Kündigung des jeweiligen Beförderungsauftrags durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe der
Sendung an uns ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten für das Kündigungsrecht die gesetzlichen Bestimmungen. Das
beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB bleibt von Satz 1 unberührt.
(4) Ein von unserem Vertragspartner zu vertretender wichtiger Grund, bei dem stets besondere Umstände gem. § 314
Abs. 1 Satz 2 BGB gegeben sind, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung durch uns
rechtfertigen, liegt bei Bestehen eines Dauerschuldverhältnisses regelmäßig – aber nicht ausschließlich nur dann – vor,
wenn wir nachträglich Kenntnis von der Beantragung, Eröffnung oder bereits laufenden Durchführung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen unseres Vertragspartners erlangen.
(5) Haben Sie einen wichtigen Grund für unsere Kündigung oder unseren Rücktritt zu vertreten, so haben Sie für unsere
bis dahin erbrachten Leistungen das vorgesehene Entgelt zu zahlen. Hinsichtlich der gesamten bereits vereinbarten,
jedoch zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von uns noch nicht erbrachten Leistungen haben Sie zusätzlich mindestens
20% des hierauf entfallenden vereinbarten Netto-Entgelts zu zahlen. Unser Recht zur darüber hinaus gehenden
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Ihnen steht hinsichtlich der von uns gem.
Satz 2 geforderten Zahlung der Nachweis offen, dass uns durch die ausgefallene Leistungserbringung ein geringerer
Erfüllungsschaden entstanden ist.
(6) Ereignisse höherer Gewalt und anderer von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns die Vertragserfüllung
unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, wie z. B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche
Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel,
berechtigen uns, die Erbringung unserer vertraglichen Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder Unmöglichkeit können wir wegen des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
(7) Die berechtigte Ausübung der Rechte auf Nachholung der Leistungsausführung oder (Teil-) Rücktritt gem. Abs. 6
durch uns begründet keine Schadenersatzansprüche des Vertragspartners. In den Fällen des Abs. 6 ist er jedoch bei
Vorliegen von ihm vorzubringender sowie im Streitfall nachzuweisender Gründe seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die teilweise oder vollständig noch ausstehende Vertragserfüllung durch uns wegen der Verzögerung
für ihn nicht mehr von Interesse oder unzumutbar ist. Ein Rücktritt bezüglich der von uns bereits erbrachten
Teilleistungen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
12. Verjährung
(1) Ihre vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verjähren in zwei Jahren. Wenn Sie Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, beträgt die Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Sachen abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen ein Jahr.
(2) Wenn Sie Unternehmer sind, verjähren Ihre vertraglichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sowie
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen abweichend von Absatz 1 in einem Jahr.
(3) Abweichend von den vorstehenden Regelungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ihre Ansprüche im
Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) durch uns, sowie für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei einer uns treffenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit wir im Einzelfall ausdrücklich eine
Garantie übernommen haben.
13 Schriftform / Vertragsänderungen / Abweichende Vereinbarungen
(1) Soweit durch diese AGB schriftliche Erklärungen vorgesehen sind, gilt dieses Formerfordernis nur gegenüber
Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB. Bei Verträgen mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB genügt für diese Erklärungen
regelmäßig die Textform (§ 126 b BGB) soweit nicht individualvertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges
qualifiziertes Formerfordernis (z. B. Einschreiben mit Rückschein) zur Vornahme bestimmter Erklärungen bzw. Herbeiführung
bestimmter Rechtsfolgen wirksam vereinbart wurde.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die inhaltlich von Regelungen in diesen AGB abweichen, bedürfen bei Verträgen zwischen
uns und Unternehmern i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform, es sei denn, dass für den
konkreten Einzelfall nachweislich mündlich auf die Einhaltung des Formerfordernisses verzichtet wurde. Entsprechendes
gilt für alle späteren Änderungen und Ergänzungen von Verträgen.
14. Versicherung
(1) Wir besorgen auf Ihre Rechnung und zu Ihren Gunsten eine Versicherung der Sendung (z.B. Transport- oder Lagerversicherung)
bei einem Versicherer unserer Wahl aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen, welche die
Angabe der Versicherungssumme sowie der zu deckenden Gefahren enthält.
(2) Diese Versicherung deckt Ihr Interesse an jeder Sendung, deren Beförderung nicht nach § 3 Abs. 6 dieser AGB
ausgeschlossen ist, gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
je Sendung auf erstes Risiko.
(3) Im Zweifel entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung und Schließen
sie zu marktüblichen Bedingungen ab. Soweit wir wegen Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund
keinen vereinbarungsgemäß Versicherungsschutz eindecken können, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit.
(4) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht erfasst:
a) Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne von § 3 Abs. 6 dieser AGB enthalten,
b) Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls
vom Absender verursacht worden sind,
c) Schäden an Sendungen, die entgegen § 2 Abs. 3 c), § 3 Abs. 3 dieser AGB nicht bei offiziellen Annahmestellen zur
Beförderung eingeliefert bzw. von Ihnen persönlich übergeben wurden.
(5) Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages und sonstige Tätigkeiten bei der Abwicklung
von Versicherungsfällen steht uns eine zusätzliche Vergütung zu. Wir sind dazu berechtigt, unsere diesbezügliche
Tätigkeit von der vorherigen Zahlung dieser gesonderten Vergütung abhängig zu machen.
15. Erfüllungsort / Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Osnabrück.
(2) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist bei allen Verträgen mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unser Geschäftssitz.
Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
16. Streitschlichtung – Information gem. § 36 VSBG
(1) Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies
die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines
Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter der URL http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
(2) Wir sind gem. § 18 a PostG gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen. Absender, die als Verbraucher zu unseren AGB Sendungen einliefern und deren Empfänger,
wenn diese ebenfalls Verbraucher sind, können die Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten
über Rechte und Pflichten bei Verlust, Entwendung oder Beschädigung von Postsendungen oder der Verletzung eigener
Rechte, die ihnen aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 18 PostG zustehen, anrufen, wenn eine Einigung mit uns
nicht möglich war.
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Post
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
E-Mail: schlichtungsstelle-post_at_bnetza.de
17. Sonstiges
(1) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Bei etwaigen inhaltlichen Abweichungen von ggf. in andere Sprachen
übersetzten Fassungen unserer AGB ist stets die deutsche Version maßgeblich.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen
des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende, Ihre Interessen schützende Bestimmungen des Landes, in dem Sie
sich gewöhnlich aufhalten, bleiben hiervon unberührt.
Stand Februar 2022