Ab dem 01.01.2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Jeder, der eine Rechnung mit Mehrwertsteuer und einem Betrag von mehr als 250,00 € stellt, muss diese dann in elektronischer Form übermitteln. Ziel dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Effizienz zu steigern und den Papierverbrauch zu reduzieren.
Auch wir als Postunternehmen werden diese Änderungen umsetzen. Ab sofort erhalten unsere Kunden ihre Rechnungen ebenfalls in elektronischer Form. Zwar profitieren wir als Dienstleister nicht direkt von der E-Rechnungspflicht, aber wir unterstützen gerne die Digitalisierung, Optimierung und den Fortschritt in der Verwaltung. Unser Ziel ist es, den Umstieg auf die E-Rechnung so reibungslos wie möglich zu gestalten und unseren Kunden weiterhin den besten Service zu bieten.